13.02.2025 · Fachbeitrag · Informationsermittlung
Einsichtnahme in die Unterlagen eines Liquidators
| Für die Einsichtnahme in die Unterlagen des Liquidators einer GmbH ist seitens des Antragstellers kein besonderer Nachweis eines berechtigten Interesses über die behauptete Gläubigerstellung hinaus erforderlich. |
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