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  • · Fachbeitrag · Inkasso

    Inkassoverband muss sich polemisch überspitzte Kritik gefallen lassen

    | Inkassodienstleister sind neben den Rechtsanwälten bei der Beitreibung von im Wesentlichen unstreitigen Forderungen ein wichtiger Partner in der Wirtschaft. Für den Gläubiger kommt es vor dem Hintergrund seiner Reputation, aber auch in dem Bestreben, künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Schuldner nicht zu gefährden, darauf an, einen seriösen Inkassopartner zu finden. Nichts liegt näher, als sich auch an den Berufsverbänden, deren Grundsätzen und den Unternehmen, die sich diesen Grundsätzen unterworfen haben, zu orientieren. Mit einem kleinen, aber öffentlichkeitswirksam agierenden Verband, dem BFIF, mussten sich jetzt das LG und das OLG Köln beschäftigen. Das Ergebnis ist für den Verband unerfreulich. Auch Gläubiger sollten die Entscheidungen kennen. |

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin ist der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF) in Fulda.

     

    MERKE | Die weit überwiegende Zahl der registrierten Inkassounternehmen ‒ mehr als 550 Unternehmen ‒ hat sich im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) in Berlin zusammengeschlossen. Die beiden Verbände sollten also nicht verwechselt werden.