02.05.2019 · Fachbeitrag · Inkassorecht
Abtretung von Mieteransprüchen an Inkassounternehmen
| Am 12.6.19 verhandelt der BGH (VIII ZR 285/18) die Klage der Mietright GmbH, einem registrierten Inkassounternehmen, zu der Frage, ob ein Mieter seine potenziellen Ansprüche auf Rückforderung überzahlter Miete und/oder Nebenkosten an das Inkassounternehmen zum Einzug abtreten kann. |
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