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  • 13.02.2025 · Fachbeitrag · Inkassorecht

    Sammelinkasso im Kartellrecht zulässig

    | Art. 101 AEUV, Art. 2 Nr. 4, Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 der Kartellschadensersatzrichtlinie (Richtlinie 2014/104/EU) sind dahin auszulegen, dass sie einer Auslegung des nationalen Rechts entgegenstehen, die bewirkt, das mangels einer bestandskräftigen Entscheidung, die das Vorliegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht feststellt, den mutmaßlich Geschädigten automatisch verwehrt wird, die Ansprüche auf Ersatz von Kartellschäden an einen zugelassenen Rechtsdienstleister treuhänderisch abzutreten. |