01.09.2023 · Fachbeitrag · Inkassorecht
Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines Inkassodienstleisters
| Ein Überschreiten der Inkassodienstleistungsbefugnis nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 S. 1 RDG kann nicht damit begründet werden, die Rückforderung einer vom Mieter an den Vermieter unter Vorbehalt gezahlten überhöhten Miete könne nicht mehr als eigenständige Inkassodienstleistung i. S. d. RDG beurteilt werden, wenn der Auftrag des Mieters an die für ihn handelnde Rechtsdienstleisterin darüber hinaus laute, für ihn die „Mietpreisbremse“ beim Vermieter durchzusetzen und die im Wohnungsmietvertrag vereinbarte Miete auf das höchstzulässige Maß herabzusetzen. |
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