04.12.2024 · Fachbeitrag · Insolvenz
Treuwidriges Verhalten des Verwalters bei Verjährungseinrede
| Der Lauf der Verjährung nach § 214 BGB wird durch die Anzeige der Masseunzulänglichkeit nicht unterbrochen bzw. gehemmt (BGH MDR 18, 626). |
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