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  • 05.11.2018 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung

    Was lange währt, kann trotzdem gut werden

    | Wird über die Kostenerstattung erst 5 Jahre nach der beantragten Kostenfestsetzung entschieden, kann der Kostenschuldner nicht allein aufgrund des Zeitablaufs mit dem Einwand der Verwirkung gehört werden. |