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  • 07.04.2017 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Anwaltsfreundlich: Volle Anwaltsgebühr beim Verkehrsunfall

    | Der vollkaskoversicherte Mandant kann nach einem von ihm nicht verschuldeten Verkehrsunfall seinen Bevollmächtigten beauftragen, den Sachschaden bei der Vollkaskoversicherung wie dem Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend zu machen, ohne dass der Haftpflichtversicherer im Hinblick auf die Kosten entlastet wird. |