09.03.2015 · Fachbeitrag · Kostenrecht
Einigungsgebühr als notwendige Kosten der Vollstreckung
| Bei Rechtsanwaltskosten für einen Ratenzahlungsvergleich, der nach der Zustellung des Vollstreckungsbescheids zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner getroffen wird, handelt es sich um solche, die i.S.v. § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO notwendig sind, deswegen dem Schuldner zur Last fallen und daher zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben sind. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig