28.10.2018 · Fachbeitrag · Kostenrecht
Scannen ist nicht kopieren
| Das Einscannen von Dokumenten begründet keinen Anspruch auf Erstattung einer Pauschale nach Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG, denn das Einscannen von Dokumenten ist keine Herstellung von Kopien im Sinne dieser Vorschrift. |
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