01.09.2020 · Fachbeitrag · Kreditrecht
Eingeschränkte Prüfung von Bereitstellungszinsen
| Als Preishauptabreden unterliegen Klauseln über Bereitstellungszinsen keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle, sondern lediglich der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB sowie § 138 BGB. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig