07.07.2016 · Fachbeitrag · Leasingvertrag
Hier kann noch was „zu holen“ sein ...
| Das den Verzug ausschließende Recht, die Zahlung der Leasingraten nach § 205 BGB vorläufig einzustellen, entfällt rückwirkend, wenn die auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Klage gegen den Lieferanten rechtskräftig abgewiesen wird. |
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