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  • 26.11.2014 · Fachbeitrag · Luftverkehr

    Anspruchsgrundlage für die Kostenerstattung

    | Das Luftfahrtunternehmen schuldet dem Fluggast die Erstattung der zur vorgerichtlichen Geltendmachung eines Ausgleichszahlungsanspruchs erforderlichen Rechtsanwaltskosten unabhängig von einer vorangehenden Inverzugsetzung. |