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  • 02.08.2024 · Fachbeitrag · Maklerrecht

    Abgrenzung zwischen Wohnung und Einfamilienhaus

    | Die Abgrenzung der Begriffe „Wohnung“ oder „Einfamilienhaus“ i. S. d. §§ 656a, 656c BGB von einem Mehrfamilienhaus bemisst sich aus Sicht ex ante im Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrags und nach objektiven Kriterien. |