04.04.2023 · Fachbeitrag · Maklerrecht
Beteiligung des Maklers an den Kosten eines Entwurfs?
| Die Belastung des vermittelnden Maklers mit einem prozentualen Anteil der angefallenen notariellen Entwurfsgebühr – in der Höhe der im Innenverhältnis mit den Auftraggebern vereinbarten Courtage – führt zu einer Vermischung des Schuldverhältnisses aus dem Maklervertrag mit der öffentlich-rechtlichen Kostenschuld dem Notar gegenüber und findet gebühren-rechtlich keine gesetzliche Grundlage im GNotKG. |
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