07.08.2015 · Fachbeitrag · Maklervertrag
Vorsicht bei ausländischen Auftraggebern
| Für eine Klage auf Zahlung von Maklerlohn ist eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Nr. 1 Brüssel-I-VO unter dem Gesichtspunkt des Erfüllungsorts gegeben, wenn der Makler in Deutschland geleistet hat. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig