27.11.2015 · Fachbeitrag · Mandatsrecht
Nichtherausgabe von Handakten kann teuer werden
| Das anwaltliche Berufsrecht verpflichtet einen Rechtsanwalt nach dem Ende eines Mandats, seine Handakten herauszugeben, wenn der Mandant diese für weitere Rechtsangelegenheiten benötigt und den Anwalt bezahlt hat. |
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