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  • · Fachbeitrag · Mandatsvertrag

    Pflichten nach der Mandatskündigung

    | Nicht immer stimmt die Chemie zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Leidet das Vertrauensverhältnis, kann es zu einem Anwaltswechsel kommen. Das wirft die Frage auf, was mit einem bereits gezahlten Vorschuss geschieht. Hiermit hat sich jetzt der BGH beschäftigt. |

    Sachverhalt

    Der Kläger beauftragte die aus zwei Anwälten bestehende Anwaltssozietät, seine Rechte gegenüber einem Pächter sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich wahrzunehmen. Der Pächter klagte auf Vorschussleistungen für die Beseitigung bestimmter Mängel; der jetzige Kläger verlangte widerklagend seinerseits einen Vorschuss für die Beseitigung von Mängeln. Noch vor Erlass des erstinstanzlichen Urteils kündigte der Kläger das Mandat und ließ sich anderweitig vertreten. Im Zeitpunkt der Kündigung hatte die Sozietät Vorschüsse in Höhe von knapp 6.000 EUR erhalten. Mit seiner Klage verlangt der Kläger von der beklagten Anwaltssozietät, einen Teilbetrag von rund 1.100 EUR nebst Zinsen und Kosten zurückzuzahlen. Die Beklagte begehrt weiterhin, die vor dem AG und LG erfolgreiche Klage abzuweisen.

    Entscheidungsgründe

    Der BGH hat der Revision teilweise stattgegeben und die Anforderungen an den Rechtsanwalt nach vorzeitiger Mandatsbeendigung präzisiert.