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  • 05.11.2021 · Fachbeitrag · Mieterhöhung

    Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

    | Dem sachverständig beratenen Tatrichter stehen, wenn sich nach der – stets erforderlichen – Berücksichtigung von Qualitätsunterschieden in den Wohnwertmerkmalen der zum Vergleich herangezogenen Wohnungen noch eine breite Marktstreuung der Vergleichsmieten ergibt, verschiedene Ansätze für die Ermittlung der Einzelvergleichsmiete zur Verfügung, deren Auswahl in seinem nur eingeschränkt überprüfbaren Ermessen steht. |