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  • 03.08.2018 · Fachbeitrag · Mieterhöhung

    Im Zweifel immer die Schriftform wählen

    | Oft sieht eine Vertragsklausel vor, dass eine Vertragspartei bei Vorliegen einer bestimmten Indexänderung verlangen kann, die Miete neu festzusetzen. In diesen Fällen ist – anders als bei einer Anpassungsautomatik oder einem einseitigen Änderungsrecht – die Schriftform einzuhalten. |