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  • 05.11.2021 · Fachbeitrag · Mieterhöhung

    Vereinbarung einer Indexmiete ohne Bestimmung des Basisjahrs

    | Haben die Parteien des Wohnraummietvertrags die Mietentwicklung an die prozentuale Änderung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland gekoppelt, bedarf es für die Berechnung der Mietänderung keiner Festlegung eines Basisjahrs im Mietvertrag. Verbraucherpreisindizes, die auf unterschiedlichen Basisjahren beruhen, sind nicht miteinander vergleichbar. Die Vereinbarung der Parteien geht dann dahin, mit der Prozentklausel nicht den Verbraucherpreisindex nach einem fixen Basisjahr in Bezug zu nehmen, sondern den Index nach dem jeweils gültigen Basisjahr. |