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  • 05.02.2020 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Aktuell darf der Mietspiegel schon sein

    | Ein 20 Jahre alter Mietspiegel ist mangels eines Informationsgehalts für den Mieter ungeeignet, ein Mieterhöhungsbegehren zu begründen. Ein auf diese Weise begründetes Mieterhöhungsverlangen ist deshalb aus formellen Gründen unwirksam. |