03.11.2023 · Fachbeitrag · Mietrecht
Analoge Anwendung von § 407 BGB im gewerblichen Mietrecht
| § 407 BGB ist im Anwendungsbereich von § 566 BGB – Kauf bricht Miete nicht – anwendbar. Dies gilt auch für eine Kündigung des Vermieters, wenn aufseiten des Mieters eine Rechtsnachfolge stattgefunden hat. |
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