04.07.2018 · Fachbeitrag · Mietrecht
Auch der Miteigentümer kann mieten
| Überlässt eine Miteigentümergemeinschaft gemeinschaftliche Räume einem ihrer Mitglieder vertraglich gegen Entgelt zur alleinigen Nutzung, kommt hierdurch regelmäßig ein (Wohnraum-)Mietverhältnis zustande. |
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