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  • 05.04.2024 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Bereicherungsanspruch nach vorzeitiger Rückgabe der Mietsache

    | Gibt der Mieter nach unwirksamer Kündigung des Vermieters die Räume vorzeitig an diesen zurück, sind Bereicherungsansprüche des Mieters nach § 813 Abs. 2 BGB ausgeschlossen. |