05.04.2024 · Fachbeitrag · Mietrecht
Bereicherungsanspruch nach vorzeitiger Rückgabe der Mietsache
| Gibt der Mieter nach unwirksamer Kündigung des Vermieters die Räume vorzeitig an diesen zurück, sind Bereicherungsansprüche des Mieters nach § 813 Abs. 2 BGB ausgeschlossen. |
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