Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.11.2018 · Fachbeitrag · Mietrecht

    „Doppelt gemoppelt“ hält besser

    | Eine fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs kann mit einer ordentlichen Kündigung verbunden werden. |