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  • 05.11.2019 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Einfacher Mietspiegel führt zu Schätzung

    | Die ortsübliche Vergleichsmiete kann bereits gemäß § 287 ZPO auf Grundlage eines einfachen Mietspiegels geschätzt werden, wenn das Gericht die darin angegebenen Werte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für zutreffend erachten. |