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  • 04.10.2024 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Inflation rechtfertigt keine übermäßige Mieterhöhung

    | Es ist nicht zulässig, unter Hinweis auf den Anstieg des Verbraucherpreisindexes einen Zuschlag auf die im Mietspiegel ausgewiesenen Mietwerte zu erheben. |