04.05.2020 · Fachbeitrag · Mietrecht
Ist der neue Berliner Mietdeckel verfassungswidrig?
| Das LG Berlin (12.3.20, 67 S 274/19, Abruf-Nr. 215288 ) hat dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob Art. 1 § 3 MietenWoG Bln in der Fassung vom 11.2.20 (GVBl. 2020, 50) mit Art. 72 Abs. 1, 74 Abs. 1 Nr. 1 GG i. V. m. §§ 557 Abs. 1, 558 Abs. 1 und 2 BGB unvereinbar und deshalb nichtig ist. |
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