02.09.2024 · Fachbeitrag · Mietrecht
Mieterhöhungsverlangen können wiederholt werden
| Nach rechtskräftiger Abweisung einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung steht nach einem wiederholten Mieterhöhungsverlangen einer erneuten Klage auf Zustimmung nicht der Einwand der Rechtskraft entgegen. Es handelt sich nämlich um einen anderen Streitgegenstand. |
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