05.12.2023 · Fachbeitrag · Mietrecht
Mietübernahme bei Marktenge
| Die abstrakte Angemessenheitsgrenze des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II für die Übernahme von Mietkosten muss zurückstehen und das Jobcenter eine höhere Miete zahlen, wenn im konkreten Einzelfall innerhalb der Angemessenheitsgrenze keine Wohnung zu finden ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig