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  • 05.02.2018 · Fachbeitrag · Mietrecht

    So kontern Sie die Mietpreisbremse

    | Es stellt einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG dar, wenn nur ein Teil der Vermieter im Bundesgebiet einer Mietpreisbremse unterliegen (in drei Bundesländern gibt es keine Verordnung, in zwei soll sie wieder aufgehoben werden). Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass unter dem Blickwinkel des § 558d Abs. 2 BGB alte Mieterhöhungen unberührt bleiben und nicht zurückgeführt werden. |