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  • 05.02.2020 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Streitwert: Wenn über das „Wie“ und nicht das „Ob“ gestritten wird

    | Bei einem Rechtsstreit über die Berechtigung des Mieters, die Mietsache in einer bestimmten Art und Weise nutzen zu dürfen, bei dem der Bestand des Mietverhältnisses zwischen den Parteien unstreitig ist, bestimmt sich der Wert des Beschwerdegegenstands nach § 3 ZPO. |