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  • 02.05.2019 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Tücken einer Schonfristzahlung

    | Eine „überobligatorische Schonfristzahlung“ des Mieters im kündigungsrelevanten Zahlungsverzug kann das Räumungsverlangen des Vermieters – im strengen Licht von Treu und Glauben betrachtet – als unverhältnismäßig erscheinen lassen. |