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  • 03.03.2021 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Unzulässiger Mietendeckel: Der Staat haftet nicht

    | Mietern stehen keine Amtshaftungsansprüche zu, wenn eine Landesregierung eine Mietenbegrenzungsverordnung erlässt, die jedoch wegen Verstoßes gegen die Begründungspflicht unwirksam ist, der Mieter sich deshalb einer berechtigten Mieterhöhung ausgesetzt sieht und eine nach der (unwirksamen) Begrenzungsverordnung überhöhte Miete nicht zurückverlangen kann. |