05.09.2018 · Fachbeitrag · Mietrecht
Widerspruch gegen den fortgesetzten Gebrauch der Mietsache
| Der die stillschweigende Verlängerung eines Mietverhältnisses nach Ablauf der Mietzeit hindernde Widerspruch kann konkludent schon vor Ende des Mietverhältnisses und damit auch mit der Kündigung erklärt werden. Eine konkludente Widerspruchserklärung muss den Willen, die Fortsetzung des Vertrags abzulehnen, eindeutig zum Ausdruck bringen. |
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