· Fachbeitrag · Mietwagenkosten II
Aus zwei Ungleichen wird die Mitte gewählt
| Die Höhe der erforderlichen Mietwagenkosten ist nach dem arithmetischen Mittel der Fraunhofer-Liste und des Schwacke-Mietpreisspiegels zu schätzen, § 287 ZPO. |
Auf diese Weise versucht das OLG Dresden (4.11.20, 1 U 995/20, Abruf-Nr. 219279), für die Praxis etwas Verlässlichkeit zu schaffen. Für die Rechtsdienstleister und die Versicherungen ist kaum überschaubar, welche Liste das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legt, was im Hinblick auf den Mandanten das Prozesskostenrisiko kaum abschätzen lässt.
Beachten Sie | Hierüber müssen Sie Ihren Mandanten aufklären, denn die „Zuviel-Forderung“ kann den wirtschaftlichen Mehrertrag durch ein entsprechendes Kostenrisiko auffressen ‒ allerdings nur, wenn die Mehrforderung zu einer neuen Streitwertgruppe führt. Das müssen Sie prüfen.
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