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  • 06.03.2015 · Fachbeitrag · Mithaftung

    Ehegatte kann für eine Verbindlichkeit mithaften

    | Der Abschluss eines Rechtsanwaltsvertrags im Zusammenhang mit der Reparatur eines Pkw stellt ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie i.S. des § 1357 Abs. 1 S. 1 BGB dar, wenn der unfallgeschädigte Pkw überwiegend für Zwecke der Familie genutzt worden ist. |