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  • 02.09.2024 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Änderung des Klageziels in der Berufungsinstanz

    | Hat der Kläger in erster Instanz eine Verurteilung des Beklagten zur Zahlung Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe eines Fahrzeugs erwirkt, kann er im Berufungsverfahren einen Klageantrag, der auf eine gegenüber dem erstinstanzlichen Ausspruch im Betrag reduzierte Verurteilung zur Zahlung ohne Zug-um-Zug-Vorbehalt gerichtet ist, nur durch eine zulässige eigene Berufung oder eine fristgemäße Anschlussberufung einführen. |