01.09.2022 · Nachricht · Prozessrecht
Fiktive Reisekosten des Rechtsanwalts am dritten Ort
| War die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten einer Partei im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO notwendig, können die zu erstattenden Kosten bei der Vertretung der Partei vor dem Gericht an ihrem Sitz nicht auf die fiktiven (Reise-)Kosten eines Anwalts begrenzt werden, dessen Kanzleisitz an dem vom Gericht am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks liegt. |
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