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  • 02.08.2023 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Fortsetzung des Prozesses durch den Zessionar

    | Tritt ein Insolvenzgläubiger eine zur Tabelle angemeldete und bestrittene Forderung, über die zurzeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsstreit anhängig war, nach der Anmeldung ab, kann der Zessionar den Rechtsstreit auch ohne Zustimmung des Prozessgegners aufnehmen, wenn die Rechtsnachfolge zwischen Zessionar, Prozessgegner und dem Zedenten unstreitig ist und gegenüber dem Insolvenzgericht nachgewiesen, in der Tabelle vermerkt und dem Prozessgegner angezeigt worden ist. |