05.11.2021 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Negative Feststellungsklage bei überzogener Zinsforderung
| Nach st. Rspr. des BGH ist ein schutzwürdiges rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung zu bejahen, wenn einem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Ungewissheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen. Eine solche Gefahr ist im Fall einer negativen Feststellungsklage jedenfalls zu bejahen, wenn sich der Beklagte eines Anspruchs gegen den Kläger berühmt. |
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