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  • 04.04.2023 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Streit um die funktionelle Zuständigkeit

    | Eine gesetzliche Sonderzuständigkeit nach §§ 72a, 119a GVG kann auch dann begründet sein, wenn ein unter die Vorschriften fallender Anspruch erst nachträglich durch eine Klageerweiterung oder eine Widerklage in den Rechtsstreit eingeführt wird. |