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  • · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Vorteile des Urkundenprozesses nutzen

    | Hausgeldansprüche können nach Ansicht des LG Frankfurt (11.12.19, 13 T 106/19, Abruf-Nr. 215680 ) im Urkundenprozess geltend gemacht werden. |

     

    Dabei kommt dem Protokoll über die Eigentümerversammlung als Urkunde eine hinreichende Indizwirkung dahin zu, dass die Beschlüsse entsprechend gefasst wurden. Nach der Rechtsprechung des BGH ist insoweit im Grundsatz „von dem protokollierten Wortlaut der Beschlüsse auszugehen“ (BGH NZM 10, 285). Dies entspricht der Beweiskraft von Privaturkunden, die dahin geht, dass die Urkunden die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich haben (Zöller/Geimer, ZPO, 33. Aufl., § 416 Rn. 10).

     

    MERKE | Der Urkundenprozess kann nach § 703a ZPO schon im gerichtlichen Mahnverfahren gewählt werden. Der Vorteil: Einwendungen des Schuldners sind, wenn der dem Schuldner obliegende Beweis nicht mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln angetreten oder mit solchen Beweismitteln nicht vollständig geführt ist, als im Urkundenprozess unstatthaft zurückzuweisen. Damit kann Verzögerungstaktiken entgegengetreten werden.