· Fachbeitrag · Prozessrecht
Zahlung nach Klage beim unzuständigen Gericht
| Hat der Kläger ein unzuständiges Gericht angerufen und erklärt er nach Begleichung der Klageforderung die Hauptsache einseitig für erledigt, setzt die Erledigung der Hauptsache voraus, dass der Kläger zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und begründeten Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht gestellt hat. |
Wird die Verweisung erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt, ist die Feststellungsklage hingegen als unbegründet abzuweisen. Diese Sichtweise des BGH (7.11.19, III ZR 16/18, Abruf-Nr. 212604) beachtend, hilft also ein Verweisungsantrag nach dem erledigenden Ereignis nicht mehr, unabhängig davon, ob er unbedingt oder hilfsweise gestellt wird. Die kostengünstigste prozessuale Variante ist nun die Klagerücknahme.
MERKE | Der III. Zivilsenat des BGH modifiziert damit seine noch am 28.2.19 im gleichen Verfahren geäußerte Rechtsansicht und schließt sich umfänglich dem XII. Zivilsenat an (NJW 19, 2544). |