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  • 20.10.2014 · Fachbeitrag · Ratenkreditvertrag

    Darlehensvertrag beim Autohändler als Fernabsatzvertrag?

    | Ein unter Mitwirkung des gewerblichen Autoverkäufers zustande gekommener Ratenkreditvertrag unterliegt im Regelfall nicht den Vorschriften des Fernabsatzvertrags, wenn der Verkäufer mit dem Finanzdienstleister in dauernden Geschäftsbeziehungen steht, er personenbezogene Daten vom Darlehensnehmer erfragt, diese in einem automatisierten Verfahren an den Finanzdienstleister überträgt und der Verkäufer in der Lage ist, elementare Fragen zum Kreditvertrag mit dem Darlehensnehmer zu erörtern. |