03.04.2020 · Fachbeitrag · Rechtsdienstleistung
Schadenersatz bei unerlaubter Rechtsdienstleistung
| Ein gegen den Organwalter einer juristischen Person, die unerlaubt Rechtsdienstleistungen erbringt, gerichteter Anspruch auf Schadenersatz nach § 2 Abs. 2, §§ 3, 10 Abs. 1 S. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 2 RDG, § 9 OWiG setzt u. a. voraus, dass der betreffende Organwalter vorsätzlich gehandelt hat. |
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