Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 07.04.2017 · Fachbeitrag · Rechtsmittel

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben

    | Die Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage gegen eine vollstreckbare Urkunde abweisenden Urteils steht der Begründetheit einer Klage des Schuldners entgegen, die auf Tatsachen gestützt ist, die schon zurzeit der letzten mündlichen Verhandlung im Vollstreckungsabwehrprozess vorgelegen haben und die im Ergebnis einer Vollstreckung aus diesem Titel zuwider liefe. |