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  • · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung

    Deckungszusage schafft Vertrauen

    | Eine Rechtsschutzversicherung darf sich nicht auf einen Anwaltsfehler wegen fehlender Erfolgsaussicht berufen, wenn sie in Kenntnis des Sach- und Streitstands vor Erhebung eines Rechtsmittels Deckungsschutz gewährt. |

     

    Die Rechtsschutzversicherung hatte den nach § 86 VVG auf sie übergegangenen Schadenersatzanspruch wegen Pflichtverletzung nach §§ 675, 611 BGB i. V. m. § 280 BGB geltend gemacht. Das AG Köln hat dahinstehen lassen, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, weil es treuwidrig sei, wenn sich die sachkundige Rechtsschutzversicherung hierauf berufe (4.6.18, 142 C 59/18, Abruf-Nr. 205337). Zweifel müsse die Versicherung durch Vorbehalte zum Ausdruck bringen.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2019 | Seite 41 | ID 45726253