· Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
Deckungszusage schafft Vertrauen
| Eine Rechtsschutzversicherung darf sich nicht auf einen Anwaltsfehler wegen fehlender Erfolgsaussicht berufen, wenn sie in Kenntnis des Sach- und Streitstands vor Erhebung eines Rechtsmittels Deckungsschutz gewährt. |
Die Rechtsschutzversicherung hatte den nach § 86 VVG auf sie übergegangenen Schadenersatzanspruch wegen Pflichtverletzung nach §§ 675, 611 BGB i. V. m. § 280 BGB geltend gemacht. Das AG Köln hat dahinstehen lassen, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, weil es treuwidrig sei, wenn sich die sachkundige Rechtsschutzversicherung hierauf berufe (4.6.18, 142 C 59/18, Abruf-Nr. 205337). Zweifel müsse die Versicherung durch Vorbehalte zum Ausdruck bringen.
Quelle: Ausgabe 03 / 2019 | Seite 41 | ID 45726253