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  • 12.05.2014 · Fachbeitrag · Reiserecht

    Anzahlungen für Pauschalreisen von Reiseveranstaltern

    | Klauseln in Reiseverträgen, die eine zu leistende Auszahlung von 25 Prozent bzw. 30 Prozent des Reisepreises regeln, den Zeitpunkt der Fälligkeit der Restzahlung auf 40 Tage vor Reiseantritt festschreiben und Stornopauschalen vorsehen, die nicht den Anforderungen des § 651i Abs. 3 BGB genügen, sind unwirksam. |